Bei Kauf einer Gebrauchtimmobilien in Spanien fallen folgende Steuern und Gebühren an:
Wenn Sie Immobilien in Spanien mit unserer Agentur kaufen, so werden wir alle zusätzlichen Fragen, solche wie das Erhalten der Ausländeridentitätsnummer N.I.E., der Wechsel namens der Eigentümer für die Lieferanten des Wassers und der Elektrizität, in der Steuerinspektion, dieser Fragen werden wir für Sie umsonst entscheiden, außer nur von der offiziellen Gebühr für das N.I.E. (ca. 10 Euro).
Und es ist auch wichtig!
Unsere Agentur nimmt keine Provision vom Käufer.
So sind unsere Leistungen für den Käufer völlig kostenlos!
Also die offiziellen Gesamtkosten, die beim Kauf in Spanien einer Immobilie anfallen, liegen in Costa-Blanca etwa rund 11%.
Grundbesitzsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles oder IBI)
Diese Grundbesitzsteuer, IBI ist jährlich, in der Regel im Herbst zu zahlen und werdet aufgrund des Katasterwertes oder des vom spanischen Finanzamt eingesetzten Grundstückswertes berechnet. Die Katasterbewertung berücksichtigt sowohl den Wert des Grundstücks als auch den Wert des Gebäudes, je nach Typ, Lage und Nutzung.
In der Regel liegt die Zahlung dieser Steuer für das laufende Jahr im Verantwortungsbereich des Verkäufer von Immobilien in Spanien.
Manchmal, wenn das Geschäft früher als Herbst aufgemacht wird, das Geld auf die Bezahlung der laufenden Steuer wird vom Makler aus der Summe reserviert, die vom Käufer bekommen ist.