Logo Immobilien zum Verkauf in Spanien - Immobilienvermakler in Denia, Costa Blanca
Immobilien zum Verkauf in Spanien - Immobilienvermakler in Denia, Costa Blanca

Einkaufsfúrer zum Kauf der Immobilie in Spanien

Steuern und Gebühren in Spanien bei Kauf einer Gebrauchtimmobilien

Bei Kauf einer Gebrauchtimmobilien in Spanien fallen folgende Steuern und Gebühren an:

Steuern und Gebühren in Spanien bei Kauf einer Gebrauchtimmobilien
  • Grunderwerbsteuer oder Übertragungssteuer in Höhe von 7% des beurkundeten Kaufpreises. 6% in Madrid, 6,5% auf den Kanaren, 10% an der Küste des Costa-Blanca.
  • Notargebühren und Grundbucheintragung sind von der Preis abhängich. Notargebühren normaleweise ca. 0,5%-1% des beurkundeten Kaufpreises.
    In Spanien war es üblich, dass unterverbrieft wird, d. h. im notariellen Kaufvertrag wird ein niedrigerer Preis als tatsächlich gezahlt angegeben. Selbstverständlich ist das verboten, dass Verbot hinderte aber niemanden.
    Aber allerdings ist zu bedenken, dass die fiskalischen Dienstleistungen Spaniens die im Kaufvertrag festgelegten Preis und die Preis nach dem Kataster weiter vergleichen werden. Wenn ein Unterschied gefunden wird, wird die spanische Regierung Ihnen eine Rechnung für diesen Unterschied schicken.
  • Grundbucheintragung ca. 0,5%-1% des beurkundeten Kaufpreises.
  • Ummeldung von Strom, Wasser und Müllabfuhr ca. 200 Euro über einen Immobilienmakler oder Steuerberater.
  • Beschaffung der spanische Ausländeridentitätsnummer N.I.E. ca. 100 Euro.

Wenn Sie Immobilien in Spanien mit unserer Agentur kaufen, so werden wir alle zusätzlichen Fragen, solche wie das Erhalten der Ausländeridentitätsnummer N.I.E., der Wechsel namens der Eigentümer für die Lieferanten des Wassers und der Elektrizität, in der Steuerinspektion, dieser Fragen werden wir für Sie umsonst entscheiden, außer nur von der offiziellen Gebühr für das N.I.E. (ca. 10 Euro).


Und es ist auch wichtig!
                        Unsere Agentur nimmt keine Provision vom Käufer.
                                        So sind unsere Leistungen für den Käufer völlig kostenlos!


Zusammenfassung Nebenkosten in Spanien für Immobilienkauf

Also die offiziellen Gesamtkosten, die beim Kauf in Spanien einer Immobilie anfallen, liegen in Costa-Blanca etwa rund 11%.

Weitere Kosten, die nach dem Immobilienkauf in Spanien anfallen

Kauf eines Traumhauses in Spanien

Grundbesitzsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles oder IBI)

Diese Grundbesitzsteuer, IBI ist jährlich, in der Regel im Herbst zu zahlen und werdet aufgrund des Katasterwertes oder des vom spanischen Finanzamt eingesetzten Grundstückswertes berechnet. Die Katasterbewertung berücksichtigt sowohl den Wert des Grundstücks als auch den Wert des Gebäudes, je nach Typ, Lage und Nutzung.
In der Regel liegt die Zahlung dieser Steuer für das laufende Jahr im Verantwortungsbereich des Verkäufer von Immobilien in Spanien.
Manchmal, wenn das Geschäft früher als Herbst aufgemacht wird, das Geld auf die Bezahlung der laufenden Steuer wird vom Makler aus der Summe reserviert, die vom Käufer bekommen ist.